Warum eine gründliche Vorbereitung auf die Wohnungsrückgabe wichtig ist

Die Wohnungsrückgabe markiert den Abschluss eines Mietverhältnisses und ist oft ein kritischer Moment sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Vermieterinnen und Vermieter. Eine gut vorbereitete Rückgabe kann Missverständnisse und unerwartete Kosten verhindern und trägt zu einem reibungslosen Übergang bei.

Die Anforderungen an den Zustand der Wohnung sind bei der Rückgabe häufig sehr hoch, insbesondere was Sauberkeit und kleinere Reparaturen betrifft. Wer sich frühzeitig mit den Erwartungen und den rechtlichen Vorgaben auseinandersetzt, kann unnötige Konflikte vermeiden. Eine beidseits sorgfältige Vorbereitung ist also der Schlüssel, um Streitigkeiten zu vermeiden und das Mietverhältnis harmonisch abzuschliessen.

Terminvereinbarung: Setzen Sie sich rechtzeitig mit der Verwaltung in Verbindung, um einen Termin für die Wohnungsabnahme zu vereinbaren.

 

Übergabeprotokoll: Nehmen Sie das ursprüngliche Übergabeprotokoll hervor, welches bei Ihrem Einzug erstellt wurde. Dies hilft Ihnen, den ursprünglichen Zustand der Wohnung zu überprüfen. Gehen Sie durch jeden Raum und vergleichen Sie den aktuellen Zustand mit dem Protokoll.

 

Vereinbarungen mit Nachmieter: Haben Sie allenfalls Vereinbarungen (z.B. Übernahme farbige Wände, Mieterausbauten) mit einem Nachmieter getroffen? Holen Sie vorgängig das Einverständnis Ihres Vermieters ein und halten Sie die Vereinbarungen mit dem Nachmieter schriftlich fest.

Eigenreinigung: Falls Sie sich entschliessen, die Wohnung selbst zu reinigen, planen Sie bitte genügend Zeit ein und nehmen allenfalls Unterstützung aus Familie und Freundeskreis in Anspruch. Bitte beachten Sie, dass z.B. die gründliche Reinigung einer herkömmlichen 4 ½-Zimmer-Wohnung je nach Zustand 2 bis 3 Tage in Anspruch nehmen kann. Vor allem grosse Fensterfronten und die Rollladen oder Lamellen sind für eine Reinigung zeitintensiv. Denken Sie auch an die Reinigung der Nebenräume wie z.B. Keller, Estrich, Garage, Briefkasten, etc.

 

Professionelle Reinigung: Oft ist der persönliche und zeitliche Umzugsstress ohnehin gross. Überlegen Sie sich deshalb, ob Sie eine professionelle Reinigungsfirma für die Wohnungsreinigung beauftragen möchten. Wir empfehlen Ihnen, eine Offerte bei einem regionalen Anbieter anzufordern. Eine seriöse Reinigungsfirma wird Ihnen eine Offerte erst nach erfolgter Besichtigung der Wohnung erstellen können. Achten Sie auch darauf, dass Sie beim Pauschalangebot eine Abnahmegarantie vereinbaren. Am Rückgabetermin sollte eine Vertreterinn oder ein Vertreter der Reinigungsfirma vor Ort sein, um allfällige Nachreinigungen vorzunehmen.

 

Reparaturen: Machen Sie sich bitte vorgängig mit den Bestimmungen Ihres Mietvertrages und allfälligen Nachträgen vertraut. Kleinreparaturen (kleiner Unterhalt), für die es kein Fachwissen braucht, sowie der Ersatz von Kleinteilen (Duschschlauch, Kuchenblech, Filter, etc.) müssen Sie selbst vornehmen. Besorgen Sie die Ersatzteile im Fachhandel noch vor der Wohnungsabgabe. Gibt die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter Kleinreparaturen in Auftrag, kommt dies am Ende für Sie meist teurer. 

 

Normale Gebrauchsspuren gelten als übliche Abnutzung und müssen nicht behoben werden. Melden Sie grössere Mängel (z.B. Wasserschäden, grössere Kratzer im Boden, Schimmel, Sprünge im Lavabo, Nikotinschaden, etc.) frühzeitig der Verwaltung, damit diese vorgängig geregelt werden können. Allenfalls macht eine persönliche Vorabkontrolle durch die Bewirtschafterin oder den Bewirtschafter Sinn. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

 

Tipp: Lesen Sie unsere Checkliste für die Wohnungsabgabe aufmerksam durch: Checkliste

Haben Sie sämtliche Vorkehrungen getroffen? Dann wird die Wohnungsrückgabe zügig und ohne Probleme erledigt werden können. Selbstverständlich wird bei jeder Wohnungsrückgabe ein digitales Abnahmeprotokoll (inklusive Zustandsfotos) erstellt, welches beidseitig unterzeichnet wird. Dies dient als rechtliche Absicherung für beide Seiten.

Wird die Wohnung von Ihnen einwandfrei zurückgegeben, dann wird die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter die Mietkaution freigeben. Falls Mängel festgestellt werden, wird die Verwaltung Ihnen eine Schlussrechnung zustellen und die Mietkaution kann mit dieser Rechnung verrechnet werden. Die Vermieterin oder der Vermieter kann zudem für eine zu erwartende Nachforderung aus der Heiz- und Nebenkostenabrechnung einen Teil der Mietkaution zurückbehalten.

Mit den oben erwähnten Empfehlungen, wird die Wohnungsabnahme stressfrei ablaufen und das Mietverhältnis kann reibungslos beendet werden.